Das Verfahren für die Auswanderung umfasste die Beantragung und anschließende Ausstellung eines Reisepasses. Der Auswandererpass war seit Anfang des 20. Jahrhunderts lange Zeit durch einen roten Umschlag gekennzeichnet. Um ihn zu erhalten, musste man einen Antrag beim Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde stellen, der ihn wiederum an das Außenministerium weiterleitete und ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Ausreise beifügte. In den Pass eines Mannes mit einer mitreisenden Familie konnten seine Frau und seine Kinder sowie die mit ihm zusammenlebenden Verwandten in aufsteigender Linie eingetragen werden. Wer sich zur Wehrpflicht meldete, brauchte ebenfalls die Genehmigung der Militärbehörden. Natürlich war eine Konzessionsgebühr zu entrichten, von der Personen, die geschäftlich ins Ausland reisten, befreit waren.